Auszug - Grundlagen der Kooperation von Schule und freiem Träger (Erörterung von Problemstellungen am Beispiel der Fläming-Grundschule)
An der Fläming-Schule werden zurzeit
600 Kinder beschult, davon besuchen 50 Prozent einen Hort: 1/3 sind in Kitas
und 2/3 davon in sechs Schülerläden untergebracht, wovon ein Teil bisher nicht
einschätzen kann, ob die Kinder in ihrer Einrichtung “ausbetreut” werden
können. Die Schülerläden seien allerdings nicht mehr bereit, mit dem Kinderhaus
Friedenau zusammenzuarbeiten, da es unüberbrückbare Differenzen gebe. Das
Kinderhaus Friedenau hat angeboten, in Kooperation mit der Schule die
Ganztagsbetreuung zu übernehmen, würde aber nicht alle Kinder betreuen wollen,
so dass somit auch separate Kooperationsverträge seitens der Schülerläden
geschlossen werden müssten. Das Kinderhaus allerdings stelle Bedingungen, die
der Bezirk nicht akzeptieren kann und darf. So soll es u.a. seitens des Bezirks
eine Anschubfinanzierung geben oder zunächst die Miete der zur Betreuung der
Kinder anvisierten benachbarten Immobilie der Berliner Sparkasse übernommen
werden, um den Raumbedarf zu decken. Das Schulamt könne dem Kinderhaus
anbieten, mit der Catererfirma zu verhandeln, damit diese die Verteilerküche
auf eigene Kosten einrichtet. Allerdings gehe man davon aus, dass ein Freier
Träger diese Anfangskosten auch ohne Anschubfinanzierung sich leisten können
müsste. Das Bezirksamt versucht, diese
“Anfangsprobleme” in einem Gespräch mit dem Träger zu klären. Es handele sich
hierbei um Plan A. Wenn diese Planung bzw. die Gespräche scheitern sollten,
würde ein Plan B zur Anwendung kommen müssen: Das Bezirksamt müsste in diesem
Fall den Platzbedarf selbst decken und die Räume der Berliner Sparkasse anmieten.
Verhandlungen mit der Sparkasse sind bisher noch nicht erfolgt, lediglich die
bisherige Mietpreisvorstellung von 9 € bruttowarm/m² ist bekannt. Es würde
somit eine jährlichen Mietbelastung von 180.000 € vom Bezirk zu finanzieren
sein. Das Schulamt hält dies allerdings für völlig unrealistisch. Die Schule
selbst sowie die Schulaufsicht präferieren diese Alternative, da bei dieser
auch das eigene fortgebildete Personal eingesetzt werden könnte,
Reibungsverluste seien geringer. Der Kostensatz für Freie Träger
umfasst die Kosten für das Personal, die Miete, weitere Kosten wie u.a.
Verwaltung, Essen etc. Der öffentliche Träger muss hingehen für die Räume, eine
angemessene Ausstattung und die Verbrauchsmaterialien aufkommen. Da sich die Fläming-Schule erst recht
kurzfristig dazu entschieden hat, offene Ganztagsschule zu werden, wurden keine
IZBB-Mittel beantragt. |
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