Auszug - Gehwegüberfahrten Fußgänger-gerecht gestalten
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Nach einer kurzen Begründung durch den Vertreter der Seniorenvertretung Herrn Pohl verweist dieser auf die am 27.01.2020 im hiesigen Ausschuss beschlossene und in der 40. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 19.02.2020 abgelehnte Drs. Nr. 1491/XX und erklärt, der Inhalt des neuen Antrags ist textidentisch aus dem Fußverkehrskonzept des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg (Drs. Nr. 1460/V Beschlussempfehlung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, Seite 2, Unterpunkt 6 von Punkt a, Stand 28.05.2020) übernommen worden in der Hoffnung auf einen Beschluss.
Hierzu erfragt BV Olschewski, ob die Aufpflasterung mit Kleinstein gemeint sei, da er hierzu Bedenken habe.
Hierzu erklärt das Bezirksamt durch Herrn Schack vom Fachbereich Straßen des Straßen- und Grünflächenamts Tempelhof-Schöneberg: Dieser kann aus technischer Sicht der Aufpflasterung mit Gehwegplatten nicht vertreten werden. Ferner verweist Herr Schack auf die Ausführungsvorschriften zu §7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK IV D 4) vom 16.03.2020 und weist auf die derzeitige Anpassung der AV Geh- und Radwege an das Mobilitätsgesetz hin, welches im Laufe der letzten Jahrzehnte mehrfach an die jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst und verändert wurde und betont die Zuständigkeit liege bei der SenUVK. Dies wird als Begründung auf die Frage angegeben, warum es asphaltierte Gehwegüberfahrten wie auf dem Foto der Anlage der Drucksache gibt, diese aber nicht mehr den aktuellen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
Anschließend verweist BV Lipper auf die Situation in den Niederlanden, wo die Aufpflasterung mit Gehwegplatten Gang und Gebe ist.
Herr Pohl schlägt die Variante der Kombination aus Asphalt und Gehwegplatten vor, wie sie auf dem Foto der Anlage zu sehen ist.
BD Hertlein gibt zu bedenken, dass Asphalt für tiefe Spurrillen anfällig ist.
Der Ausschuss stimmt über den Antrag ab.
Die Drucksache wird mehrheitlich abgelehnt.
Im Nachgang wird festgestellt, dass der Beschluss aufgehalten werden muss, da der Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik hier mitberatend ist und die Drucksache noch nicht beraten hat. Die Drucksache wird wieder aufgerufen, sobald dies geschehen ist. |
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