Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 BezVG über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplanes XIII-B 1 für die Überleitung der gewerblichen Bauflächen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade auf die BauNVO 90
Einstimmiger Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den mit der Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – zu Pkt. 3 der TO vom 15.02.2005 vorgelegte Bebauungsplanentwurf nebst Abwägungsergebnis sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans XIII-B. |
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