Auszug - Sozialdienst für Erwerbsfähige aufrecht erhalten vom 19.01.2005
Herr Böltes betont, dass das Vorgehen
des Bezirksamtes den BVV Beschluss in
grober Weise missachtet. Der Antrag forderte das BA explizit dazu auf, den
Sozialdienst für Erwerbsfähige aufrecht zu erhalten und der BVV zu berichten.
Diesen Sozialdienst gibt es nunmehr seit dem 1.1.2005 nicht mehr. Die BVV wurde
nicht vor Umsetzung der Maßnahme informiert, so dass das BA massiv gegen seine
Pflichten nach § 13 (2) BezVerwG verstoßen hat. Herr Körmer erklärt hierzu, dass im
Bezirk kein Bedarf mehr für einen Sozialdienst für Erwerbsfähige bestehe. Aus
diesem Grund ist ein Mitarbeiter jetzt in der Abteilung im Bereich Wohnhilfe
tätig, die beiden anderen Mitarbeiter haben in die ArGe gewechselt. Es folgt eine kontroverse Diskussion
in deren Anschluss die Mitteilung zur Kenntnis genommen wird. |
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