Auszug - Bezirkshaushalt 2020/21 - Vorstellung des Haushaltsplans „Jugendhilfe“ und Beratung der Kapitel des Jugendamts  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 12.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


BzStR Schworck erläutert einleitend, dass noch ein Betrag aus dem Jahr 2018 in den Haushaltsentwurf 20/21 übertragen werden konnte. Jugendamtsleiter Rainer Schwarz verweist auf die Dokumente, die vorab an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses versandt (Anlagen 1-3) worden sind und stellt den Haushaltsplan (Präsentation, Anlage 4) vor. BzStR Schworck und Herr Schwarz beantworten im Anschluss die Fragen dazu.

BV Wissel fragt, ob es Vorsorge im HH für die lauten Nutzungen der Jugendzentren Potse und Drugstore gäbe. Der Jugendamtsleiter verweist auf die Übersicht Mietausgaben (4011 – 51801) und erklärt, dass Mietkosten eingeplant seien. Der hohe Ansatz für 2020 erklärt sich aus den Forderungen für die fortgesetzte Nutzung, davon gehe man für das Jahr 2021 nicht mehr aus. Außerdem laufe dann der Mietvertrag für den KinderPallasT aus. Deshalb sei der Ansatz für 2021 erheblich niedriger.

Herr Wackrow fragt nach den Differenzen bei den HzE in den Jahren 18/19/20. Rainer Schwarz erläutert, dass im Plan von einem Mindestveranschlagung ausgegangen werde, die immer deutlich niedriger sei als das tatsächliche kamerale Jahresergebnis. Diese jedoch werde zum großen Teil in der KLAR über Basiskorrekturen ausgeglichen. 2018 ergab sich ein negatives Gesamtergebnis von ca. 2 Mio €. Diese Summe entspricht in etwa den Aufwendungen für die HzE für junge Volljährige mit Fluchthintergrund. Hier fehle eine sachgemäße Basiskorrektur.

BV Sielaff erkundigt sich nach den Personalstellen und wo diese bei den Ausgaben berücksichtigt seien. Rainer Schwarz erklärt, dass etliche zusätzliche Stellen aus der AG Ressourcensteuerung stammen und nicht in diesem Bereich aufgelistet seien, da sie an anderer Stelle des HH-Plans beschlossen werden. Beim Personalkostenansatz handele es sich um eine realistische Planung in Bezug auf die Stellenbesetzung; so stünde mehr Geld im konsumtiven Bereich zur Verfügung.

BV Kämper erkundigt sich nach den Sachkosten für die aufsuchende Jugendarbeit. Rainer Schwarz erläutert, dass dieser Ansatz realistisch geplant sei, sollten die Mittel dennoch nicht ausreichen, könne ein Antrag auf Mittelumwidmung gestellt werden.

Beraten wird auch über die bisher nicht im HH enthaltenen Bedarfe. Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass der JHA signalisieren sollte, Fachstandards einzuhalten und sich ihnen in den nächsten Jahren schrittweise anzunähern. Hierzu wird festgestellt, dass bei einer gewünschten Standardanpassung mindestens 1,6 Mio. Euro benötigt würden. Frau Lenck und Frau Maurer-Kartal berichten von Schwierigkeiten in den Einrichtungen bei der Stellenbesetzung, wenn diese nicht von vornherein auskömmlich ausgestattet seien. Die Arbeitsplätze seien nicht attraktiv und damit nicht konkurrenzfähig. Fluktuation in einem Bereich, der auf Kontinuität angewiesen ist, sei vorherrschend. Bei den folgenden Wortmeldungen von BV Sielaff, BV Rauchfuß und BV Kämper geht es um die Frage, ob eine Liste der Einrichtungen mit dem Ist-Stand des Personals und dem Standard hilfreich sei, um die Lücken zu identifizieren. Jugendamtsleiter und Bezirksstadtrat kündigen an, eine Liste nachzureichen. BV Sielaff schlägt vor, am 28.8. zu beschließen, die Mittel für die fehlenden Stellen in den Haushalt einzustellen, um die Standardanpassung für 20/21 vollziehen zu können. Der Ausschussvorsitzende versichert sich bei den JHA-Mitgliedern, dass dies die Beratungsgrundlage für die nächste Sitzung ist und bittet darum, entsprechende Abstimmungen in den Fraktionen zu führen.

BV Feldkamp erkundigt sich, inwieweit die Standardanpassungen mit dem neuen Jugendfördergesetz in Verbindung stehen. Der Jugendamtsleiter weist darauf hin, dass Qualitätsstandards nicht im Gesetz geregelt seien, das Jugendamt aber von einer Refinanzierung über die neue Produktstruktur ausgehe. BzStR Schworck ergänzt, dass er kein Signal aus der Senatsfinanzverwaltung erhalten habe, dass zusätzliche Mittel für die Jugendförderung bereitgestellt würden. Finanziert würden lediglich die 2,5 Stellen im Bereich der Beteiligungsformate.

 

 
 

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