Auszug - Bericht über die Integrationskurse im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes. Welche Veränderungen gibt es am 2005? (Frau Landau)
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Herr Hapel ergreift das Wort und
äußert seinen Unmut über die Ausführungsvorschriften zu den Regelungen
bezüglich des Zuwanderungsgesetzes. Seiner Meinung nach handelt es sich hier um
ein “Monstrum an Bürokratisierung”. Er führt einige Beispiele
hierzu an. So wurden für zwei Seiten im Gesetz unzählige Seiten an
Ausführungsvorschriften erarbeitet. Frau Landau berichtet u.A. über die
Vorschriften für die Zulassung und Überwachung der Kurse und die Anmeldung der
Teilnehmer. Sie erklärt den Ausschussmitgliedern, dass neu zugewanderte
Migranten einen Anspruch auf Integrationskurse haben, aber auch
“Bestandsausländer” zur Teilnahme an Kursen verpflichtet werden
können. Die Teilnehmer müssen, so sie keinen
Unterhalt nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, einen Eigenbetrag von 1 Euro pro
Unterrichtseinheit bezahlen. Abgesehen von den Volkshochschulen
bieten auch viele Freie Träger die Durchführung der Integrationskurse an. Ein großes Problem entsteht der VHS
auch durch die immer noch fehlenden Vordrucke zur Anmeldung der Teilnehmer für
die Kurse, die bereits in drei Wochen beginnen sollen. Diese werden vom BMBF
herausgegeben. Die Volkschschule hatte in den im
letzten Jahr laufenden Kursen zur Integration und zum Erwerb der deutschen
Sprache 3400 Teilnehmer. |
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