Auszug - Bericht über die Integrationskurse im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes. Welche Veränderungen gibt es am 2005? (Frau Landau)  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.01.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Herr Hapel ergreift das Wort und äußert seinen Unmut über die Ausführungsvorschriften zu den Regelungen bezüglich des Zuwanderungsgesetzes

Herr Hapel ergreift das Wort und äußert seinen Unmut über die Ausführungsvorschriften zu den Regelungen bezüglich des Zuwanderungsgesetzes. Seiner Meinung nach handelt es sich hier um ein “Monstrum an Bürokratisierung”. Er führt einige Beispiele hierzu an. So wurden für zwei Seiten im Gesetz unzählige Seiten an Ausführungsvorschriften erarbeitet.

Frau Landau berichtet u.A. über die Vorschriften für die Zulassung und Überwachung der Kurse und die Anmeldung der Teilnehmer. Sie erklärt den Ausschussmitgliedern, dass neu zugewanderte Migranten einen Anspruch auf Integrationskurse haben, aber auch “Bestandsausländer” zur Teilnahme an Kursen verpflichtet werden können.

Die Teilnehmer müssen, so sie keinen Unterhalt nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, einen Eigenbetrag von 1 Euro pro Unterrichtseinheit bezahlen.

Abgesehen von den Volkshochschulen bieten auch viele Freie Träger die Durchführung der Integrationskurse an.

Ein großes Problem entsteht der VHS auch durch die immer noch fehlenden Vordrucke zur Anmeldung der Teilnehmer für die Kurse, die bereits in drei Wochen beginnen sollen. Diese werden vom BMBF herausgegeben.

Die Volkschschule hatte in den im letzten Jahr laufenden Kursen zur Integration und zum Erwerb der deutschen Sprache 3400 Teilnehmer.

 

 

 
 

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