Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Erhaltungsverordnung „Schöneberger Norden“ um das Gebiet Hohenstaufenstra-ße / Luitpoldstraße und um die rückwärtige Teilfläche des Grundstücks Bülowstraße 52 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 3)  

 
 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.28
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 19.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0801/XX des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Erhaltungsverordnung „Schöneberger Norden“ um das Gebiet Hohenstaufenstra-ße / Luitpoldstraße und um die rückwärtige Teilfläche des Grundstücks Bülowstraße 52 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 3)
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Kühne, Ralf
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss


Beschluss gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP - Beschlussliste:

die Begründung für die Erweiterung des Geltungsbereichs der sozialen
Erhaltungsverordnung „Schöneberger Norden“ - gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) - um die Grundstücke zwischen Winterfeldtstraße, westlicher Grundstücksgrenze der Werbellinsee-Grundschule, Hohenstaufenstraße, Münchener Straße, Luitpoldstraße, östlicher und nördlicher Grenze des Grundstücks Luitpoldstraße 22 und
östlicher Grenze des Grundstücks Winterfeldtstraße 97 und um rückwärtige Teilflächen des Grundstücks Bülowstraße 52 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg sowie den Entwurf der „Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Schöneberger Norden“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg vom 27. Februar 2018, GVBl. vom 10. März 2018, S. 178 f.“ (Anlage 1) gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) wird beschlossen."

 
 

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