Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m § 35 Abs. 6 AG KJHG
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Einstimmiger Beschluss: In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 17.03.2017 – XX Wahlperiode -wurde Frau Christina Wiethüchter zur stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. § 67 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Frau Christina Wiethüchter hat den Verzicht mit Schreiben vom 27. August 2018, eingegangen im Büro der BVV 04. September 2018, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 71 GO BVV). Nach § 25 (1) i.V.m. § 72 GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten beendet ist. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Frau Christina Wiethüchter Mit Ablauf des 19.09.2018 nicht mehr stellvertretende Bürgerdeputierte ist. |
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