Auszug - Hallensituation für Rollstuhlfahrende im Bezirk verbessern (Sport ff / FQI mb)
Die Stellungnahme zur Drs.Nr. 0663/XX wird über BzStR Schworck verteilt. Diese ist der Anlagenverwaltung beigefügt.
Die Drs.Nr. 0663/XX wird mit Änderungen im Ausschuss Sport und im Ausschuss Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss emphielt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die geeigneten barrierefreien Hallen, für die Sportler_innen mit Handicap vorrangig zur Verfügung gestellt werden können und diese im Rahmen der Hallenvergabe des Bezirkssportbundes angemessen berücksichtigt werden können. Dabei ist das Unterbringen der von Rollstuhlfahrer_innen zusätzlich benötigten Sportgeräte (Sportrollstühle) wichtig. Diese Sportrollstühle können von den Sportler_innen nicht zusammen mit dem ‚normalen’ Rollstuhl wie ein Hockey-oder Tennisschläger mitgebracht werden. Diese Sportrollstühle müssen in separaten abschließbaren Nebenräumen der Sporthallen untergebracht werden, da sie nicht nur teuer sind, sondern oftmals auch von verschiedenen Sportler_innen genutzt werden.
Die BVV wird im Rahmen einer Kenntnisnahme bis zum 30.09.2018 informiert. |
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