Auszug - Rad- und Fußwegverbindung entlang des Lichtenrader Grabens
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BV Liesener erläutert seinen Antrag und begründet diesen.
Dez Oltmann erklärt, dass für den Teil der innerhalb des AZ-Gebiets liegt, die Planungen dieses Jahr beginnen und 2019 umgesetzt werden. Für diesen Teil werde es auch Fördermittel geben. Für den übrigen Teil verfüge er nicht über das Budget da die die Zuständigkeit beim Amt für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt läge. Er empfiehlt eine „Querüberweisung“ in den Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt.
Es kommt zu einer Diskussion über die Zuständigkeit des Antrages und die weitere Verfahrensweise.
BV Götz beantragt, dass der Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt die Drucksache ebenfalls (mit Ausnahme des AZ-Teils) berät.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen und im Sinne des Aktiven Zentren-Teils entsprochen.
Für den Großteil der Flächen, liegt die Zuständigkeit für die Beratung über die Erstellung eines Konzepts beim Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt. Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass dieser sich damit befassen müsse.
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