Auszug - Leitlinien für den Dachgeschossausbau der steigenden Wohnraumnachfrage anpassen
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. BV Olschewski erläutert die Hintergründe. Stadtrat Oltmann bittet in diesem Antrag um Änderung des Wortes „restriktive“ in „bisherige“. Die Ausschussmitglieder stimmen der geänderten Fassung des Änderungsantrages einmütig bei 2 Enthaltungen zu. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die wachsende Stadt führt zu einem stärkeren Bedarf an Wohnraum als ursprünglich bei der Aufstellung der „Leitlinien für die planungsrechtliche Beurteilung bei ergänzenden Bauvorhaben in hochverdichteten Gebieten“ erwartet. Das Bezirksamt wird deshalb ersucht die bisherige Handhabung des Dachgeschossausbaus aufzugeben und insbesondere bei Überschreitung der bisher als starre Grenze angesehenen GFZ – Werte mehr Flexibilität zu schaffen. Grundsätzlich muss es möglich sein einen Dachgeschossausbau vorzunehmen, wenn dadurch keine zusätzlichen Gebäudemassen entstehen, sondern lediglich der bereits vorhandene Dachraum künftig für Wohnen genutzt werden soll. Bei allen Maßnahmen ist, wie in der Vergangenheit, darauf zu achten, dass Ausgleichsmaßnahmen den Wohnwert für alle Nutzer des Wohnhauses verbessern. |
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