Auszug - Schaffung eines Stadtplatzes am Umsteigepunkt in Alt-Mariendorf  

 
 
Fortsetzung der 13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 01.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0173/XX Schaffung eines Stadtplatzes am Umsteigepunkt in Alt-Mariendorf
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird über die einzelnen Absätze abgestimmt.

 

Beratungsbeiträge durch: BV Franck, BV Rimmler, BV Rauchfuß L., BV Götz, BV Lipper und BV Kühnemann.

 

Einstimmiger Beschluss:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass rund um den U-Bahnhof Alt-Mariendorf sichere Radfahrwege geschaffen werden. Die Maßnahme ist in Abstimmung mit der BVG vorzunehmen. Dies soll zu einer allgemeinen Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende und Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV dienen. Hiermit wird auch eine verkehrliche Aufwertung des Standorts gewährleistet.

 

Mehrheitlicher Beschluss:

Dem Bezirksamt wird ferner empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass am U-Bahnhof Alt-Mariendorf die diagonale Verbindungsfahrbahn für Abbieger aus der Friedenstraße in Richtung Lichtenrade für den Allgemeinverkehr geschlossen und an der Stelle als erlebbares Zentrum Mariendorfs ein Stadtplatz mit Aufenthaltsqualitäten geschaffen wird. Für den rechts abbiegenden Verkehr soll ersatzweise eine getrennte Abbiegespur mit eigener Signalisierung vorgesehen werden. Die Haltestellenlage ist in Abstimmung mit der BVG neu zu bestimmen.

 

Einstimmiger Beschluss:

Für die Maßnahmen sollen Mittel des Landes z.B. zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs, für Sonderinvestitionen der wachsenden Stadt akquiriert werden.

 
 

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