Auszug - Mittagessenversorgung an gebundenen Ganztagsschulen – derzeitiger Stand der Dinge
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BStR Schworck erläutert, dass er prüfen lasse, ob die aus dem Härtefallfonds gezahlten Gelder von den Eltern wieder eingetrieben werden können. Die Rechtslage beim gebundenen Ganztag unterscheide sich jedoch von der im offenen Ganztag, so dass es hier daher rechtlich nicht möglich ist, die säumigen Zahler zu bescheiden. |
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