Auszug - Wahl einer Bürgerdeputierten und von stellvertretenden Bürgerdeputierten – hier: Integrationsausschuss
Einstimmiger Beschluss bei Enthaltungen:
Gemäß §§ 9, 20, 21, 32 BezVG werden die in der Anlage zur Drucksache genannten Personen als Bürgerdeputierte und stellvertretende Bürgerdeputierte für den Integrationsausschuss gewählt. |
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