Auszug - Wahl von Bürgerdeputierten und stellvertretenden Bürgerdeputierten
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Einstimmiger Beschluss bei Enthaltungen:
Gem. § 21 Abs.1 Bez.VG werden in die in der Drucksache genannten Personen in die Ausschüsse als Bürgerdeputierte bzw. als stellvertretende Bürgerdeputierte gewählt: |
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