Auszug - Wahl von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern für den Vorstand der BVV gem. § 11 Abs. 5 Geschäftsordnung der BVV
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Einstimmiger Beschluss: Gemäß § 11 Abs. 5 der Geschäftsordnung der BVV werden folgende von den Fraktionen nominierte Bezirksverordnete als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer des Vorstandes gewählt.
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