Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung  

 
 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 18.01.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0015/XX Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Geschäftsordnung
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Zu dieser Drucksache beantragt die Fraktion der AfD eine namentliche Abstimmung (siehe Anlage).

 

Abstimmung: 41 Ja-Stimmen – 10 Nein-Stimmen

 

Der Text der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert (Änderungen sind hervorgehoben):

§ 8 Beteiligung der Fraktionen

(2) In allen Ausschüssen erhält jede Fraktion zunächst einen Sitz. Die Verteilung der Ausschusssitze insgesamt, einschließlich der Sitze von Bürgerdeputierten, wird zwischen den Fraktionen so vereinbart, dass sie die Stärke- und Mehrheitsverhältnisse im Plenum widerspiegeln. Kommt eine Einigung zwischen den Fraktionen nicht zustande, entscheidet die BVV nach dem Zählverfahren nach d‘Hondt; bei Pattsituationen ist auf die Zahl der auf die Fraktionen entfallenen Wählerstimmen zurückzugreifen.

(3) Kommt eine Einigung über die Verteilung der Ausschussvorsitze nicht zustande, erhält jede Fraktion in der Reihenfolge Ihrer Stärke einen Zugriff; die restlichen Vorsitze werden danach im Zugriffsverfahren nach Sainte-Lague vergeben. Die Zahl der Vorsitze, die einer Fraktion zustehen, bleibt durch dieses Verfahren unberührt.


Abstimmungsergebnis:

 

 
 

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