Auszug - Vorhandenen Leerstand von Wohngebäuden zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen nutzen
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BV Kühne bittet für die Fraktion GRÜNE um erneute Vertagung. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu. BzStR Schworck merkt an, dass die inhaltliche Zuständigkeit des Antrages weder beim Ordnungs- noch beim Wohnungsamt liegt. Er regt die Ausschussmitglieder dazu an zu überdenken, wer die Federführung des Antrages übernehmen sollte. |
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