Auszug - Betroffene bei Ihrem Einsatz für die Durchsetzung einer anwohnerverträglichen Bauvariante der Dresdner Bahn unterstützen  

 
 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 10.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1854/XIX Betroffene bei Ihrem Einsatz für die Durchsetzung einer anwohnerverträglichen Bauvariante der Dresdner Bahn unterstützen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUFrakt. CDU, SPD, GRÜNE
Verfasser:1. Herr Zander, Christian
2. Herr Rauchfuß, Jan
3. Herr Oltmann, Jörn
Olschewski, Ralf
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss


Zu diesem Antrag liegt eine Austauschseite vor, da die Fraktionen der SPD und GRÜNE dem Antrag beigetreten sind.

 

Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen,

1)      sich auch nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses  im Abschnitt 2 (PFA 2) zum Projekt „Wiederaufbau der Dresdner Bahn“ weiterhin mit aller Energie für die Ausbauvariante D 1 (Tunnellösung in Lichtenrade) einzusetzen,

2)      vom Land Berlin einzufordern, sich über seine nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgeschriebene Pflichtbeteiligungsquote hinaus, angemessen an den (Mehr-)Kosten der Variante D 1 gegenüber der beschlossenen Variante A zu beteiligen und darüber mit dem Bund zu verhandeln,

3)      das  Land Berlin aufzufordern, dass es in den beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu den AZ  BVerwG 3 VR 1.16  und BVerwG 3 A 1.16  anhängigen Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz und  zur Anfechtung des im November 2015 ergangenen Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1 VwGO seine Beiladung beantragt,

4)      auf das Land Berlin dahingehend einzuwirken, dass es sich beim  Bund (BMVI) nachdrücklich dafür einsetzt, dass die Tunnellösung in Lichtenrade im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2015-2030 als vordringlicher Bedarf beschlossen wird.

 
 

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