Auszug - Betroffene bei Ihrem Einsatz für die Durchsetzung einer anwohnerverträglichen Bauvariante der Dresdner Bahn unterstützen
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Zu diesem Antrag liegt eine Austauschseite vor, da die Fraktionen der SPD und GRÜNE dem Antrag beigetreten sind.
Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, 1) sich auch nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Abschnitt 2 (PFA 2) zum Projekt „Wiederaufbau der Dresdner Bahn“ weiterhin mit aller Energie für die Ausbauvariante D 1 (Tunnellösung in Lichtenrade) einzusetzen, 2) vom Land Berlin einzufordern, sich über seine nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgeschriebene Pflichtbeteiligungsquote hinaus, angemessen an den (Mehr-)Kosten der Variante D 1 gegenüber der beschlossenen Variante A zu beteiligen und darüber mit dem Bund zu verhandeln, 3) das Land Berlin aufzufordern, dass es in den beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu den AZ BVerwG 3 VR 1.16 und BVerwG 3 A 1.16 anhängigen Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz und zur Anfechtung des im November 2015 ergangenen Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1 VwGO seine Beiladung beantragt, 4) auf das Land Berlin dahingehend einzuwirken, dass es sich beim Bund (BMVI) nachdrücklich dafür einsetzt, dass die Tunnellösung in Lichtenrade im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2015-2030 als vordringlicher Bedarf beschlossen wird. |
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