Auszug - Schul- und Sportstätten: In planbarer Frist sanieren und weiterentwickeln!
Beschluss bei Enthaltung der Fraktion der SPD – Beschlussliste:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich über den Rat der Bürgermeister (RdB) dafür einzusetzen, dass parallel mit der Weiterentwicklung der Schul- (und Sportstätten-) entwicklungsplanung (SEP) auch ein auf begrenzte Frist (etwa 10-15 Jahres-Zeitraum) angelegter Plan entwickelt wird, wie der Sanierungsstau und die notwendigen Ausstattungserweiterungen (Barrierefreiheit, Mensen/Cafeterien sowie Freizeiträume für Ganztagsbetrieb) abzuarbeiten wären. Die Planung müsste die bekannte Groberhebung von Sanierungsrückständen (von Anfang 2014) vertiefen, nach Prioritäten ordnen und die theoretischen Finanzflüsse für die Maßnahmen für diesen Zeitraum aufgeteilt zuordnen. Zu den geschätzten erhöhten Bauunterhaltungsmitteln und Investitionen, müsste gleichfalls eine notwendige zusätzliche Personalbedarfsplanung in der SE FM (Baumanagement) berechnet werden, die gewährleistet, dass das zusätzliche Arbeitsvolumen in die Arbeitsplanung aufgenommen werden kann. Für die jeweiligen Berechnungen bedarf es in Berlin eines einheitlichen Rahmens und objektbezogene Analyse, dessen Prozess über den RdB mit dem Senat abzustimmen wäre. |
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