Auszug - Schankterrassen im öffentlichen Land BE Herr Lengfelder, Hauptgeschäftsführer Hotel- und Gaststättenverband Berlin e. V.  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 25.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
1640/XIX Schankterrassen im öffentlichen Land
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Wirtschaft
  Kliem, Hagen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss


Der Vorsitzende verweist zunächst auf das an alle Fraktionen versandte Schreiben der Dehoga. BV Hertlein merkt an, diesen Brief nicht vorliegen zu haben. BV Götz stellt den Antrag mit einigen Worten vor.

Herr Lengfelder erklärt, in Berlin gibt es aktuell circa 200000 Schlafmöglichkeiten. Ferner gibt es 6000 legale und ungefähr 10000 illegale Ferienwohnungen. Bei den illegalen Ferienwohnungen spricht er von 40000 Betten, auf welche keine Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer und auch keine City Tax entrichtet werden. Durch die Firma Wall AG sind in der ganzen Stadt 250 öffentliche Toiletten errichtet worden. In Mitte gibt es derzeit nur sieben. Herr Lengfelder erklärt, dass dies, in Anbetracht von circa 30000000 Millionen offiziellen Übernachtungen, sehr wenig ist. Derzeit lasse die Stadt den Vertrag mit der Wall AG bis Ende 2018 auslaufen, was bedeutet, dass es bis dorthin keine einzige, neue, öffentliche Toilette gibt. Er berichtet beispielhaft von einem Betrieb, der im Monat 3.000 € allein für Papierhandtücher auf den Toiletten ausgibt. Seiner Ansicht nach, wird der Gebrauch einer Gaststättentoilette in den seltensten Fällen untersagt. BV Hertlein erklärt, sie habe bisher andere Erfahrungen als von Herrn Lengfelder geschildert, gemacht. An bestimmten Ecken seien Gastronome nicht sehr gastfreundlich und gewähren Zutritt zu ihren Toiletten, zum Beispiel zu Zeiten des Winterfeldtmarktes. Kleinere Märkte erhalten im Bezirk die Auflage, für eine mobile Toilette zu sorgen, damit die Marktbesucher diese nutzen können, obwohl es rundherum zahlreiche Gastronomiebetriebe gibt. Herr Lengfelder entgegnet, es könne nicht sein, dass umliegende Gastronome die Toilettensituation eines Marktes auffangen sollen. Ferner sei das von BV Hertlein beschriebene Entgelt von 0,50 – 1,00 € völlig normal. Dies könne man besonders an großen Bahnhöfen beobachten. Grundsätzlich, so Herr Lengfelder, hat der Nichtgast auch kein Recht die Toilette zu benutzen. Es handelt sich hierbei um kulantes Handeln des jeweiligen Wirtes.

BV Götz gibt zu bedenken, dass seitens der öffentlichen Hand zu einem eher geringeren Preis Land zur Verfügung gestellt wird, wovon die Gastronome gerne Gebrauch machen. Er stellt sich nun die Frage, ob man nicht einen Kompromiss finden könne: günstiges Land und im Gegenzug ein liberaleres Nutzen der Toiletten.

BV Preußker erklärt im Namen der CDU-Fraktion, den vorliegenden Antrag abzulehnen und sich der Meinung der Dehoga anzuschließen. Ihrer Erfahrung nach, wird bei höflichen Nachfragen der Zutritt zur Toilette gewährt. Es sei den vornehmlich kleinen Lokalen rund um den Winterfeldmarkt, die teilweise nur ein bis zwei Toiletten haben, nicht zuzumuten, diese nun den vielen Gästen des Marktes zur Verfügung zu stellen. Ihrer Ansicht nach, versucht die Kommune, sich ihren Aufgaben und Pflichten, Bürgern die Möglichkeit zur Verrichtung ihrer Notdurft zu ermöglichen, zu entziehen. BV Penk gibt den Hinweis, dass es sich im Antrag um eine freiwillige Regelung der Nutzung von Toiletten handelt. BV Preußker erschließt sich der Sinn des Antrages nicht, da es diese freiwillige Regelung bereits gibt und jedem Gastronom sein Hausrecht bekannt ist. BV Kiderlen spricht sich für mehr Toiletten an öffentlichen Plätzen aus. Sie schlägt eine Ergänzung des vorliegenden Antrages vor: Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht, sich für mehr öffentliche Toiletten im öffentlichen Raum, insbesondere auf Märkten und Plätzen einzusetzen. BV Götz schließt sich den Änderungen an, ergänzt aber die Senatsverwaltung als zuständige Stellen. Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen. Dieser wird wie folgt beschlossen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der Genehmigung von Anträgen auf gastronomische Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland („Schankvorgärten“ als Erweiterung bestehender Gastronomiebetriebe) gegenüber den antragstellenden Wirten eine für die Öffentlichkeit großzügige freiwillige Regelung der Nutzbarkeit der dem Lokal zugehörigen Toiletten anzuregen.

Dem Bezirksamt wird ferner empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, dafür einzusetzen, dass mehr öffentliche Toiletten im öffentlichen Raum, insbesondere auf Märkten und Plätzen, geschaffen werden.

 

 

 
 

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