Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 1 GO BVV -Dr. Peter Zimmermann -
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Beschluss:
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 14.12.2011 wurde Herr Dr. Peter Zimmermann zum stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Gesundheit gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Herr Dr. Zimmermann hat den Verzicht mit Schreiben vom 21.12.2015, eingegangen im Büro der BVV am 28.12.2015 mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV). Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Dr. Peter Zimmermann mit Ablauf des 20.01.2016 nicht mehr Bürgerdeputierter ist. |
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