Auszug - - Tempelhofer Weg in beiden Richtungen für Radverkehr ermöglichen - mitberatend - Ausschuss für Bürgerdienster und Ordnungsamt - federführend
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BV Hauschild stellt fest, dass die Forderungen nach einer Tempo 30, einer ausreichenden Fahrbahnbreite für Radfahrer und dem Nichtvorhandensein eines Verkehrsknotenpunktes an dieser Stelle erfüllt sind.
BV Dittmar spricht gegen die Ausführungen von BV Hauschild und berichtet über die Diskussion im Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt zu diesem Thema. Er verliest folgende Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde:
„ Im Tempelhofer Weg ist auf beiden Seiten das Parken auf der Fahrbahn erlaubt. Ließe man den Radverkehr in beide Richtungen zu, wären die notwendigen und geforderten Sicherheitsabstände der Fahrzeuge zueinander zu gering. Ein theoretisch denkbares Gehwegparken könnte im vorliegenden Fall nicht angeordnet werden, da beide Straßenseiten abgepollert sind. Die Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in die Gegenrichtung kann deshalb in der derzeitig vorliegenden Parksituation aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht befürwortet werden.“
BV Seltz weist in seinen Ausführungen auf die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich hin und fügt hinzu, dass seiner Meinung nach die Gotenstraße überdacht werden müsse.
Der Ausschussvorsitzende unterstützt die Argumentation von BV Seltz und meint, dass er dem Antrag nur dann zustimmen könne, wenn für die Radfahrer eine ganz sichere Radwegeführung gewährleistet wird.
In seinem Redebeitrag weist der Vertreter aus dem FahrRat darauf hin, dass es auch bei einer Straßenbreite von mindestens 3 m Ausweichstellen geben muss. Problematisch wird es in der Einfahrt, wenn man vom Sachsendamm kommt. Hier liegt die Geschwindigkeit vielen Autofahrer über 30 km/h. Hier sollte man mit einer Beschilderung deutlich darauf hinweisen, dass Radfahrer von vorne kommen. In Ausnahmefällen können auch Radfahrstreifen angelegt werden.
Der Ausschussvorsitzende schlägt der antragstellenden Fraktion vor, den Antrag zur vertagen.
Die antragstellende Fraktion stimmt einer Vertagung zu.
Der Antrag wird vertagt.
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