Auszug - Geltungsbereichsänderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE. Der Geltungsbereich lautet nunmehr: für das Grundstück Bautzener Straße 21-24, Yorckstraße 55-56A sowie eine Teilfläche des Grund-stücks Bautzener Straße 20 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  

 
 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 13.21
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 18.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1682/XIX Geltungsbereichsänderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE. Der Geltungsbereich lautet nunmehr: für das Grundstück Bautzener Straße 21-24, Yorckstraße 55-56A sowie eine Teilfläche des Grund-stücks Bautzener Straße 20 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung – Beschlussliste.

 
 

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