Auszug - Wahl von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern für den Vorstand der BVV gem. § 11 Abs. 5 Geschäftsordnung der BVV
Beschluss:
Gemäß § 11 Abs. 5 der Geschäftsordnung der BVV ist die Wahl von je einem Beisitzer und einem stellvertretenden Beisitzer der jeweiligen Fraktionen für den Vorstand der BVV notwendig.
Zitat:
§ 11 Zusammensetzung des Vorstandes (5) Bei der Aufgabenwahrnehmung wird der Vorstand von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern der jeweiligen Fraktionen unterstützt. Die Beisitzer und ihre Stellvertreter können in verbundener Einzelwahl gewählt werden
Von den Fraktionen werden folgende Personen für die Wahl nominiert:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |