Auszug - Umwidmungsverfahren Breslauer Platz einleiten  

 
 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 15.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1577/XIX Umwidmungsverfahren Breslauer Platz einleiten
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:gemeinsam mit Drs. 1235/XIX und 1622/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:1.
2. Herr Krüger, Daniel
Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Gemäß der Absprache in der gestrigen Sitzung des Ältestenrates wird diese Drucksache gemeinsam mit den Drucksachen Nr. 1029/XIX und 1035/XIXberaten.

 

Beratungsbeiträge: BV Hauschild, Rimmler, Höppner, BzStR Schworck, BV Janke, Ickes, BzStR’in Dr. Klotz, BzStR Krüger

BV Rauchfuß mit einem Antrag zur Geschäftsordnung auf Einberufung des Ältestenrates.

 

Unterbrechung der Sitzung von 21:05 Uhr bis 21:30 Uhr

 

Mehrheitsbeschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt ihre Beschlussfassung zum Breslauer Platz (Drs. 1242, 1235 und 1488)  und fordert das Bezirksamt auf,

  • unverzüglich einen Beschluss zur Einleitung einer Teileinziehung (Umwidmungsverfahren) der Lauterstraße im Bereich des Breslauer Platzes nach § 4 Berliner Straßengesetz herbeizuführen zur Schaffung einer Fußgängerzone (vgl. Drs. 1242 und 1235);
  • eine Anlieferzone  in der Niedstraße vor Thürmann und in der Rheinstraße Ecke Lauterstraße einzurichten, um den Anlieferverkehr für die Gewerbetreibenden und Praxen der Lauterstraße 14-18 zu sichern, für die die Belieferung nicht jetzt schon über den Hof möglich ist (vgl. Drs. 1488); eine Kurzparkzone in der Rheinstraße einzurichten (vgl. Drs. 1488);
  • die Nutzung der Platzfläche durch Marktfahrzeuge von der Niedstraße aus zu gewährleisten.

Andere Baumaßnahmen sind am Breslauer Platz nicht durchzuführen.

Der BVV ist im Abstand von zwei Monaten nach Beschlussfassung ein Fortschrittsbericht vorzulegen.

 
 

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