Auszug - Ersatzstandort Friedenau  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Unterausschusses ´Bibliotheken´
TOP: Ö 4
Gremium: Unterausschus "Bibliotheken" Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 27.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


BV Rauchfuß begründet die Anmeldung des Tagesordnungspunkts für die SPD-Fraktion. Er bittet um einen Bericht zum aktuellen Sachstand der Prüfung des Standortes Handjerystraße 44/45 als Ersatzstandort für die Gerhart-Hauptmann-Bibliothek.

Herr Dr. Boese berichtet für das Bezirksamt, dass ein Termin mit dem Nachbarschaftsheim Schöneberg als Eigentümerin des Gebäudes stattgefunden hat. Insgesamt sei die Lage in der Handjerystraße nicht so günstig wie im Rathaus Friedenau, die Nutzung der Räumlichkeiten auf zwei Ebenen wird nachteilig bewertet. Das Treppenhaus als Verbindung zwischen beiden Etagen steht unter Denkmalschutz. Die Größe des Standorts und die räumlichen Voraussetzungen werden als grundsätzlich machbar für eine kleine Stadtteilbibliothek eingeschätzt, allerdings als ungünstiger als im Rathaus Friedenau.

Die Herstellung der Barrierefreiheit, die statischen Voraussetzungen und die Möglichkeit zum Einbau der notwendigen technischen Anlagen für eine Bibliotheksnutzung müssen noch durch die SE FM geprüft werden.

Auf Nachfrage von BV Kiderlen wird ausgeführt, dass in naher Umgebung zum Standort mehrere Schulen und Kitas liegen, die als Zielgruppe in Frage kommen. BV Höppner weist daraufhin, dass das Nachbarschaftsheim Schöneberg eine vollständige Sanierung und Herrichtung des Gebäudes inklusive der Herstellung der Barrierefreiheit plant. In diesem Zuge würden sich die Herrichtungskosten für den Bezirk deutlich reduzieren. Auch sei die verkehrliche Anbindung des Standorts durch die räumliche Nähe zur U-Bahn, zu mehreren Buslinien und der Fußentfernung zur Rheinstraße durchaus günstig. BV Zander erläutert, dass zunächst die Statik zu prüfen ist, bevor weitere Überlegungen mit dem Nachbarschaftsheim vorgenommen werden können. Auch BV Oltmann plädiert für eine zügige Prüfung der Statik und der Barrierefreiheit des Gebäudes. Ferner bittet er darum, die Eckpunkte für eine Anmietung abzuklopfen und eine Prüfung der Kosten und Mengenpotentiale auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen vorzunehmen.

Der Ausschuss verständigt sich auf Vorschlag von BV Rauchfuß darauf, die folgende Sitzung am 18.05.2015 nach Möglichkeit mit einer Besichtigung der Räume in der Handjerystraße zu beginnen und anschließend in den Räumen des Nachbarschaftsheims Schöneberg die Beratungen fortzusetzen.       

 

Nach Vorlage durch die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Grüne diskutiert der Ausschuss die Beschlussempfehlung „Für eine Kinder- und Jugendbibliothek in Friedenau – Standort Handjerystraße 44 umfassend prüfen“. BzBmin Schöttler weist auf die angespannte personelle Situation im Bezirksamt hin und bittet für das Bezirksamt darum, die Fristsetzung zu überdenken. Der Ausschuss verständigt sich auf eine entsprechende Änderung und beschließt den folgenden Text im Anschluss einstimmig.

 

Für eine Kinder- und Jugendbibliothek in Friedenau - Standort Handjerystraße 44 umfassend prüfen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Anmietung von Räumen des Nachbarschaftsheims Schöneberg (NBHS) in der Handjerystraße 44 zur Einrichtung einer Kinder- und Jugendbibliothek als Ersatzstandort für die Gerhart-Hauptmann-Bibliothek zu prüfen. Hierzu soll das Bezirksamt ein konkretes Mietangebot vom Nachbarschaftsheim erfragen, das die wesentlichen kostenmäßigen Eckpunkte beinhaltet.

 

Die Prüfung des Bezirksamtes soll die laufenden jährlichen Betriebsausgaben (erweiterte Teilkosten) darstellen und den Kosten des aktuellen Standortes Rathaus Friedenau vergleichend gegenüberstellen.

 

Den Kostenberechnungen zugrunde zu legen ist ein Nutzungskonzept, das insbesondere die Öffnungszeiten und den damit verbundenen Personaleinsatz sowie die optimale Flächenausnutzung am Standort beschreibt.

 

Davon unabhängig sind die einmaligen Kosen für den Umzug, Herrichtung und Einrichtung (u.a. VOEBB-Anschluss, Mobiliar) der Mietflächen zu ermitteln. Ggf. ist die Übernahme von Kosten durch den Vermieter darzustellen.

 

Hinsichtlich einer Testbudgetierung sollen die Mengenpotenziale beider Standorte vergleichend dargestellt werden, auch unter der Annahme, dass die Mengen am Standort Handjerystraße zusätzlich bürgerschaftliches Engagement im Rahmen einer Kooperation mit Projekten des NBHS oder anderer Partner_innen erfolgt.

 

Ziel der Prüfung ist darzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine Kinder- und Jugendbibliothek an diesem Standort refinanzierbar wäre. Die Zwischenergebnisse sind dem Unterausschuss zu seiner nächsten Sitzung am 18. Mai 2015 vorzulegen, abschließende Ergebnisse zur nächsten Sitzung im Juni (22.6.15) auf Grundlage grober Eckdaten und Erfahrungswerte.

 

 

 
 

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