Auszug - Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten
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Beschluss:
Gem. § 21 Abs.1 BezVG werden die in der Anlage zur Drucksache erwähnten Personen in die genannten Ausschüsse als Bürgerdeputierte bzw. als stellvertretende Bürgerdeputierte gewählt: |
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