Auszug - Falschparken durch gestalterische Mittel auf dem Breslauer Platz entgegen treten  

 
 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 22.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1488/XIX Falschparken durch gestalterische Mittel auf dem Breslauer Platz entgegen treten
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt durch MzK zu 1622/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDDie Fraktion der SPD
Verfasser:Frau Höppner, MarijkeRauchfuß, Jan
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss


Zu diesem Antrag liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, welcher von der antragstellenden Fraktion übernommen wird.

 

Einstimmiger Beschluss - Beschlussliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welche gestalterischen Mittel ergriffen werden können, um das Falschparken auf dem Breslauer Platz zu verhindern.

 Geprüft werden sollen u.a. diese Maßnahmen individuell oder in Kombination längs der Niedstraße auf dem Breslauer Platz:

  • Plantainer,
  • Fahrradbügel,
  • Poller,

 Weiterhin soll geprüft werden, ob

  • die Fahrbahnschneise Lauterstraße mit abnehmbaren oder versenkbaren Pollern versehen werden kann,
  • Anlieferzonen in der Niedstraße vor Thürmann und in der Rheinstraße Ecke Lauterstraße eingerichtet werden können,
  • eine Kurzparkzone in der Rheinstraße eingerichtet werden kann.

 Alle aufgelisteten Maßnahmen sind auf Umsetzbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Plätzeprogramm zu prüfen. Sollte die Umsetzbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nicht möglich sein, ist der BVV eine Kostenschätzung vorzulegen.

Der BVV bis zum 15.06.2015 zu berichten.

Ferner wird das Bezirksamt ersucht, mindestens bis zur Vorlage des Prüfberichts bzw. ggf. bis zur Umsetzung einzelner abgeprüfter Maßnahmen, verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt durchzuführen und regelwidriges Parken konsequent zu ahnden.

 
 

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