Auszug - Geschäftliche Mitteilungen  

 
 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenvorsteherin, Frau Dittmeyer, eröffnet die 45. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der XIX. Wahlperiode.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert sie den Bezirksverordneten Sielaff und Seltz, die im April einen runden Geburtstagt feierten.

 

Entschuldigt für die heutige Sitzung sind: BV Bernstein, Bölter, Olschewski, Ickes

 

Die Vorsteherin verliest die unbeantworteten Kleinen Anfragen gem. § 39 Abs. 3 GO BVV.

 

Die Drucksache Nr. 1488/XIX wird mit Änderung in die Beschlussliste aufgenommen.

Die so geänderte Beschlussliste wird verabschiedet.

 

Im Nachgang der Tagesordnung zur heutigen Sitzung wurden verteilt:

2 Vorlagen der Vorsteherin

2 Dringliche Anträge SPD und GRÜN

1 Austauschseite zum Antrag Nr. 1500/XIX

1 Änderungsantrag der CDU zum Antrag Nr. 1488/XIX

1 Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Sport

1 Austauschseite zur Drucksache 1505/XIX

 

 

Dringliche Drucksache Nr. 1510/XIX: BV Rimmler widerspricht der Dringlichkeit. BV M. Kühnemann weist den Widerspruch zurück.

Die Vorsteherin ermittelt die Anzahl der anwesenden Mitglieder der BVV.

Abstimmung über die Dringlichkeit: Die Dringliche Drucksache erhält die notwendigen zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder der BVV. Die Drucksache wird unter TOP 11.22 in die Tagesordnung aufgenommen.

 

Dringliche Drucksache Nr. 1511/XIX: BV Rimmler wiederspricht der Dringlichkeit. BV Götz weist den Widerspruch zurück.

Die Vorsteherin ermittelt erneut die Anzahl der nun anwesenden Mitglieder der BVV.

Abstimmung über die Dringlichkeit: Die Dringliche Drucksache erhält nicht die notwendigen zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder der BVV.

 
 

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