Auszug - Diskussion  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren gemeinsam mit 23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 2.3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss


Maßnahmen sollen Betroffene aus dem niedrigschwelligen Bereich in den höherschwelligen  Bereich  bringen. also z.B. aus der Obdachlosigkeit (keine Wohnung = keine Post-Adresse = kein SGB – Anspruch ) zumindest in die Wohnungslosigkeit (keine eigene Wohnung = aber mit Postadresse = SGB. Anspruch / gem. EU-Vertrag „arbeitssuchend“). Dem Job-Center ist keine generelle Ablehnung möglich. Bei trotzdem erfolgter Ablehnung sollte gerichtlich vorgegangen werden. Das Europäische Fürsorge-Abkommen  wird  im Übrigen kaum genutzt. Für die nächste EU – Legislaturperiode steht eine Verbesserung in Aussicht.

Frau Dr. Klotz weist darauf hin, dass nach dem ASOG-Gesetz das Land Berlin und jeweiliger Bezirk verpflichtet sind, Unterkunft zu gewähren. Das Land Berlin erstattet dem Bezirk die Kosten.

Schwarzarbeit ist durch das Mindestlohngesetz eingeschränkt worden. Dieses Thema sollte gelegentlich  wieder aufgerufen werden.

 

Ende des gemeinsamen Teils mit dem Integrationsausschuss

um 18:40 Uhr und

Fortsetzung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren

 

 
 

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