Auszug - Diskussion
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Maßnahmen sollen Betroffene aus dem niedrigschwelligen Bereich in den höherschwelligen Bereich bringen. also z.B. aus der Obdachlosigkeit (keine Wohnung = keine Post-Adresse = kein SGB – Anspruch ) zumindest in die Wohnungslosigkeit (keine eigene Wohnung = aber mit Postadresse = SGB. Anspruch / gem. EU-Vertrag „arbeitssuchend“). Dem Job-Center ist keine generelle Ablehnung möglich. Bei trotzdem erfolgter Ablehnung sollte gerichtlich vorgegangen werden. Das Europäische Fürsorge-Abkommen wird im Übrigen kaum genutzt. Für die nächste EU – Legislaturperiode steht eine Verbesserung in Aussicht. Frau Dr. Klotz weist darauf hin, dass nach dem ASOG-Gesetz das Land Berlin und jeweiliger Bezirk verpflichtet sind, Unterkunft zu gewähren. Das Land Berlin erstattet dem Bezirk die Kosten. Schwarzarbeit ist durch das Mindestlohngesetz eingeschränkt worden. Dieses Thema sollte gelegentlich wieder aufgerufen werden.
Ende des gemeinsamen Teils mit dem Integrationsausschuss um 18:40 Uhr und Fortsetzung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren
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