Auszug - Planerfordernis in der Gleditschstraße
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BV Gindra äußert sich zu dem Antrag und weist explizit daraufhin, dass ein Bebauungsplan notwendig sei. BV Rimmler entgegnet, dass ein Bebauungsplan nicht äußerst sinnvoll wäre. Herr Reitmeyer teilt mit, dass das Bezirksamt ebenfalls im Wesentlichen die Meinung von Herrn Rimmler vertritt.
Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. |
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