Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof - Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungs-plans 7-26 für ehemaliges Bahngelände westlich der S-Bahntrasse S2 bestehend aus dem Grundstück Bautzener Straße 20 sowie aus Teilflächen der Grundstücke Dudenstraße 80/Monumentenstraße 15, General-Pape-Straße 25 und Monumentenstraße 14 sowie aus je einem Abschnitt der Kolonnen- und Monumentenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
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Herr Kroll erläutert die Vorlage des Bezirksamtes. Es wird einer Bürgerin das Wort erteilt. Deren Fragen werden von der Verwaltung beantwortet.
Einstimmiger Beschluss:
der mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans 7-26 vom 26. August 2010 nebst Begründung und Abwägung sowie der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-26 wird beschlossen. |
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