Auszug - Vortrag eines BA Mitarbeiters über die Spielhallenverordnung und das Spielhallengesetz und die in diesem Zusammenhang stattfindenden Kontrollen.  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt
TOP: Ö 1.2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2112
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende übergibt Herrn Scheer das Wort, der sich und sein Aufgabenfeld kurz vorstellt.

Er erläutert den Ausschussmitgliedern kurz die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Spielhallen, Automatencasinos und Wettbüros.

Im Konzessionierungsverfahren gäbe es unterschiedliche Rechtsgebiete und bei der Ahndung unterschiedliche Zuständigkeiten. So sei z. B. bei für die Schließung von Wettbüros das LABO zuständig. Das Gewerbeamt sanktioniert, schließt und erteilt die Gewerbeerlaubnisse.

 

Seit Einführung des Spielhallengesetzes (November 2014) in Berlin, ist im Bezirk keine neue Spielhalle konzessioniert worden. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erhalten Automatencasinos (bei Neuantrag) keine Geeignetheitsbescheinigung mehr. Allerdings gelten für die in der Vergangenheit ausgestellten Genehmigungen Bestandsschutz. Ab 2019 tritt ein Reduzierungsgebot für alle konzessionierten und erlaubnisfreien Gaststätten in Kraft, d. h. es werden dann nur noch zwei Geräte erlaubt, statt bisher drei Automaten.

 

BV Sielaff hinterfragt die Unterstützung seitens der Senatsverwaltung bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Herr Schüler erläutert, dass die Senatsverwaltung nach Änderung des Spielhallengesetztes, zunächst federführend einige Verfahren übernommen hatte, dann aber diese, aufgrund der für sie nicht zu bewältigen Masse, wieder zurück an die Bezirke gegeben hat. Am 25.02.2015 wird es zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung ein Treffen zur Verfahrensentwicklung geben, indem das Rundschreiben Nr. 3, einheitliche Vorgehensweisen, Rechtsverfahren, etc. thematisiert werden, welche vor Gericht bestand haben.

 

Auf Fragen des BV Dittmar erläutert Herr Schüler, dass die (durch die Gewerbeeinnahmen sehr wohlhabenden) Gewerbetreibenden sehr klagefreudig sind. Zur Entwicklung der Verstöße erklärt er weiter, dass eher die kleineren Betriebe das Problem sind.

 

Herr Schüler erklärt auf Nachfrage der BV Giese, dass ein Automat ca. 250 kg wiegt. Die Geräte werden daher meist versiegelt. Zudem mangelt es an Aufbewahrungsmöglichkeiten.

 

Herr Scheer wird das Rundschreiben bezüglich der neuen gesetzlichen Regelungen der Spielverordnung für die Ausschussmitglieder nachreichen und dem Protokoll angehängt.

 

Abschließend fügt Herr Schüler hinzu, dass es im Bezirk derzeit 46 Spielhallen gibt. Es wird demnächst eine weitere geschlossen. In den letzten Jahren wurden 120 Spielgeräte aus Betrieben/Geschäften entfernt.

 
 

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