Auszug - Geeignete Immobilien für Obdachlose benennen  

 
 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.12
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 17.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1338/XIX Geeignete Immobilien für Obdachlose benennen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine Liste von Immobilien zu erstellen, die sich als Unterkünfte zur Versorgung von Obdachlosen eignen. Dabei sollen folgende Immobilien berücksichtigt werden:

 

a)      bezirkseigene Immobilien,

b)      ehemals im Bezirksvermögen befindliche Immobilien, die an den Liegenschaftsfonds, die BIM, etc. abgegeben, aber noch keiner neuen Nutzung zugeführt wurden,

c)      Immobilien, die sich nicht im Eigentum des Bezirks befinden, aber über die dem Bezirksamt Kenntnisse vorliegen, dass sie sich als Unterkünfte für Bedürftige eignen und die Eigentümer grundsätzlich ihre Immobilien auch für diesen Zweck zur Verfügung stellen würden. 

 

Der BVV ist bis Ende Februar 2015 zu berichten.

 
 

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