Auszug - Altersfeststellungsuntersuchung
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Die Frage von Frau Schitteck-Preuss, an wen man sich im Falle einer Fehleinschätzung des Alters wenden kann, wird von Herrn Nikolov beantwortet. Er erklärt, dass es der Person frei steht, gegen die Altersfehleinschätzung zu klagen. Die Klage hat eine aufschiebende Wirkung, wobei das Verfahren etwa zwei bis zwölf Monate dauern könne. Das Schulamt weist darauf hin, dass im Bezirk keine derartigen Klagen anhängig waren oder sind, da alle Kinder beschult werden.
Es folgt ein Austausch unter den Ausschussmitgliedern. |
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