Auszug - Beschulung   

 
 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule gemeinsam mit 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 2.2
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 02.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Casino
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

BV Özdemir geht auf die kritische Schilderung bezüglich der Beschulung im Bezirk von Frau Schitteck-Preuß ein

BV Özdemir geht auf die kritische Schilderung bezüglich der Beschulung im Bezirk von Frau Schitteck-Preuß ein. Er fragt, ob es im Falle einer Zurückweisung bzw. einer Nichtbeschulung eine Art „Negativ-Bescheid“ für Migrantinnen und Migranten gibt.

BzStR´in Kaddatz ist über die Behauptungen irritiert und gibt Frau Chmielecki das Wort. Diese berichtet ausführlich zu der aktuellen Situation von Flüchtlingskindern und lässt hierzu eine Tischvorlage verteilen.

Frau Obst von der Schulaufsicht hebt das große Engagement und die gute Zusammenarbeit mit dem Bezirk und den Schulen hervor.

Sie berichtet von einer zwischenzeitlich in der Senatsverwaltung eingerichteten Task Force. Diese befasst sich mit dem Thema Beschulung von Flüchtlingskindern. Hierbei wird auch der Leitfaden überarbeitet und der aktuellen Situation angepasst.

 

Ein Gast schildert dem Ausschuss seine Erfahrung bezüglich der Beschulung seiner 16jährigen Nichte aus Syrien. Er berichtet, dass nach anfänglichen Schwierigkeiten und Diskrepanzen, seine Nichte nunmehr das OSZ Lotis besuche.

BzStR´in Kaddatz geht auf seine und auf die Fragen der BV Höppner und Özdemir ein.

Sie weist die Aussage zurück, die Verwaltung handele willkürlich.

Weiter erläutert sie, bereits in der Vergangenheit bei der Senatsverwaltung eine Lerngruppe für über 16jährige eingefordert zu haben und hofft, dass die Lerngruppe im OSZ Lotis nicht die einzige bleiben wird. Weiter sei eine Jugendberufsagentur in Gründung bzw. Diskussion, wo alle Jugendlichen rechtzeitig erfasst und in der Phase zur Findung eines Berufswunsches auch begleitet würden.

Frau Chmielecki fügt hinzu, dass es keine Ablehnungsbescheide gibt, da der Grundsatz der Beschulung nicht abzulehnen ist.

Herr Kiskin bemängelt, dass es keine klaren Ausführungsvorschriften gibt.

BzStR´in Kaddatz verweist auf den verbindlichen Leitfaden, an die sich alle Bezirke halten.

 

Frau Zander-Rade und Frau Suka bedanken sich bei allen Referent/innen für ihre engagierte Arbeit und ihre informativen Vorträge.

Frau Suka fügt hinzu, dass auch die zuständigen Ausschüsse, sowohl der Schul- als auch der Integrationsausschuss, sich dieses Themas seit längerem engagiert angenommen hätten und dies mit Sicherheit auch in Zukunft tun werden.

 
 

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