Auszug - Rechtliche Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fußgängerzone auf dem Breslauer Platz schaffen  

 
 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 6.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 15.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1235/XIX Rechtliche Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fußgängerzone auf dem Breslauer Platz schaffen
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe Drucksache 1577/XIX und 1622/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Der Antrag wird gemeinsam mit der Drucksache 1214/XIX beraten

Der Antrag wird gemeinsam mit der Drucksache 1214/XIX beraten.

 

Beratungsbeiträge: BV Höppner, BzStR Krüger, BV Rimmler, BV Hauschild mit ablehnenden Worten für den Antrag, BV Höppner, BzStR Krüger, BV Janke, BV Ickes, BV Pschollkowski

 

Mehrheitsbeschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, entsprechend der Drs. 0950/XIX die rechtlichen und städtebaulichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fußgängerzone auf dem Breslauer Platz unter Einbeziehung der Lauterstraße im Platzbereich zwischen Nied- und Rheinstraße zu schaffen, so dass eine ebene Fläche ohne Höhenunterschiede entsteht. Die Lauterstraße wird entwidmet und der Platzfläche zugeschlagen. Das Befahren des Platzes durch Marktfahrzeuge von der Niedstraße aus wird gestattet. In der Niedstraße ist eine Lieferzone einzurichten. Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2015 zu berichten. Darüber hinaus ist dem Ausschuss für Verkehr und Grün monatlich zu berichten.

 
 

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