Auszug - Bauunterhaltungsplanung, Sonderprogramme, Investitionsplanung (Auflagenbeschlüsse Nr. 6.1a bis 6.1b)  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Facility Management Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Eingehend teilt StR Krüger mit, die Auflagenbeschlüsse seien bekannt, für das Haushaltsjahr 2014 wurden diese fortgeschrieben, neuere signifikanten Änderungen gegenüber dem Vorjahr gebe es nicht

Eingehend teilt StR Krüger mit, die Auflagenbeschlüsse seien bekannt, für das Haushaltsjahr 2014 wurden diese fortgeschrieben, neuere signifikante Änderungen gegenüber dem Vorjahr gebe es nicht.

 

Sollte die Umsetzung der alten Bibliothek ins Hertei-Haus nicht erfolgen, plädiert BV Schneller für den Erhalt dieser und fragt nach, ob die Möglichkeit bestünde, die Instandsetzungskosten i. H. v. 200.000 Euro für den Kiosk am Liane-Berkowitz-Platz zu schieben, um diese Summe für Bibliotheksangelegenheiten vorhalten zu können.

 

In diesem Zusammenhang macht BV Rimmler auf die ausstehenden Mietzahlungen aufmerksam, die dann für das Projekt verwendet werden könnten. Aus anderen Projekten Geld zurückzustellen, halte er für etwas gewagt.

 

Zum Thema Liane-Berkowitz-Pavillion bezieht StR Krüger eingehend Stellung und teilt mit, dass Projekt laufe, eine Verschiebung sei nicht möglich.

 

Es folgen diverse Wortbeiträge, die die Themen Verwendung von Mietmitteln, Sperrklausel, Anzahl der Bibliotheken eingehend erörtern.

BV Rimmler macht darauf aufmerksam, dass die Thematik Anzahl und Notwendigkeit von Bibliotheken nicht in den FM-Ausschuss gehöre.

 

Auf Nachfrage von BV Seltz wird der Begriff Rücklagen/Liegenschaft Sponholzstraße – 65.000 Euro“ seitens Herrn Garske erläutert.

Des Weiteren teilt Herr Garske auf Nachfrage von BV Schneller u. a. mit, man habe die Bauunterhaltungsplanung für das Jahr 2014 wieder zurückgestellt, d. h., es werden nur solche Maßnahmen an den in Frage gestellten Standorten durchgeführt, die wirklich notwendig seien, um den Betrieb aufrecht zu erhalten.

 
 

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