Auszug - Planungsparameter Begegnungszone Maaßenstraße  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 21.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0990/XIX Planungsparameter Begegnungszone Maaßenstraße
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt
  Franck, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Zu diesem Antrag liegen Ersetzungsanträge der CDU und der Bezirksverordneten DIE LINKE vor

Zu diesem Antrag liegen Ersetzungsanträge der CDU und der Bezirksverordneten DIE LINKE vor. Vor der Sitzung wurden diese Ersätzunganträge durch einen gemeinsamen Ersetzungsantrag ersetzt.

 

Beratungsbeiträge: BV Sielaff, Wissel, Hauschild, Götz und Franz

 

Abstimmung über den Ersetzungsantrag: mehrheitlich abgelehnt.

 

Mehrheitsbeschluss:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der weiteren Planung der Begegnungszone Maaßenstraße folgende Parameter zu beachten:


- Es muss gesichert sein, dass beide Teilbereiche der Straße (Nollendorfplatz bis Nollendorfstraße und Nollendorfstraße bis Winterfeldtplatz) in einem Zuge realisiert werden. Die Reduzierung der Maßnahme auf nur einen Teilbereich bzw. eine sukzessive Umsetzung über mehrere Jahre wird nicht akzeptiert.


- Die in den Gehwegbereichen vorhandenen Radwege müssen im Rahmen der Maßnahme baulich zurück genommen werden.


- Die Fahrbahnbreite soll außerhalb der aufgepflasterten Kreuzungsbereiche teilweise so bemessen werden, dass einseitig Liefervorgänge unter Aufrechterhaltung des 2-Richtungs-Fließverkehrs möglich werden.


- Es muss wirkungsvoll sichergestellt sein, dass die für den Fußverkehr neu gewonnen Flächen nicht durch Gastronomiebetriebe belegt werden sowie dass diese Flächen (z.B. über die Belegung mit Kinderspielgeräten) so gestaltet werden, dass die Nutzung für "Trinkgelage" nicht begünstigt wird.

 
 

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