Auszug - Polizeikontrollen am „Kifferspielplatz“   

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 20.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2112
Ort: Rathaus Schöneberg
1095/XIX Polizeikontrollen am „Kifferspielplatz“

     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentAusschuss für Verkehr und Grünflächen
  Rimmler, Peter
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Die beiden Vertreter des Kinder- und jugendparlamentes stellen sich dem Ausschuss vor und begründen ihren Antrag

Die beiden Vertreter des Kinder- und Jugendparlamentes stellen sich dem Ausschuss vor und begründen ihren Antrag.

 

BzStR Schworck stellt klar, dass das Ordnungsamt nicht die zuständige Behörde ist, da der Kompetenzbereich des Ordnungsamtes begrenzt und anders gelagert ist.

Für die Verfolgung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz liegt die Zuständigkeit bei der Polizei. Die Zusammenarbeit mit den Abschnitten ist grundsätzlich gut. Grundsätzlich würde bei Einsätzen bezüglich Betäubungsmittel immer die Polizei gerufen. Sie kann dementsprechend reagieren.

Bei Hinweisen aus dem Jugendamt wird ebenfalls mit der Polizei und Straßensozialarbeitern zusammengearbeitet.

BzStR Schworck wird alle zuständigen Stellen unterrichten und wird den Bereich durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes stärker kontrollieren lassen.

 

Der Ausschussvorsitzende Rödiger berichtet, dass er bei dem zuständigen Abschnittsleider des Abschnitts 44 in der Götzstraße war, dort die Kollegen vorab informiert hat und eine Kopie des Antrages hinterlassen hat. Dem Abschnittsleiter lag bereits ein Schreiben eines Jugendsachbearbeiters vor, indem dieser sich ebenfalls über die Zustände auf dem Spielplatz beklagte.

 

Die Anregung des BV Penk, ein Gespräch mit der Präventionsbeauftragten des Abschnitts zu führen, wird von Herrn BzStR Schworck positiv aufgenommen.

 

BV Siellaff schlägt vor den Antrag durch folgenden Text zu erweitern: „ Die BVV ersucht das Bezirksamt den Antrag an die zuständige Senatsverwaltung weiterzuleiten und einen Bericht und geeignete Maßnahmen abzufordern.

 

Der Antrag wird mit den hinzugefügten Änderungen einstimmig beschlossen.

 
 

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