Auszug - Nein zu Gewalt an Frauen!
Als Antragsteller erörtert der Ausschussvorsitzende den Antrag. In der nachfolgenden Diskussion stellen die Fraktionen fest, dass der Antrag bereits durch Verwaltungshandeln erledigt wurde. Der Antragsteller zieht den Antrag zurück.
Der Ausschuss verabschiedet folgende Beschlussempfehlung:
Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er zurückgezogen wurde. |
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