Der Ausschussvorsitzende ruft den Ersetzungsantrag zur Abstimmung auf. Die Fraktion der CDU beantragt eine Einzelpunktabstimmung. Es folgt keine Gegenrede.
Abstimmungsergebnis Punkt 1:
einstimmig
Abstimmungsergebnis Punkt 2:
einstimmig
Abstimmungsergebnis Punkt 3:
mehrheitlich mit einer Nein-Stimme
Abstimmungsergebnis Punkt 4:
Einstimmig
Abstimmungsergebnis Punkt 5
10 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis insgesamt:
11 Ja-Stimmen
5 Enthaltungen
Der Ausschuss verabschiedet folgende Beschlussempfehlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt folgende Eckpunkte zum geplanten Bauvorhaben umzusetzen bzw. ihre ohnehin schon vom Bezirksamt verfolgte Umsetzung weiterhin zu realisieren:
- Der Abstand zur vorhandenen Bebauung (Südseitenfenster) soll 22m nicht unterschreiten (11,1m zur Grundstücksgrenze).
- Die zwischen der Bestandsbebauung an der Monumentenstraße und dem geplanten Baukörper vorhandenen Bäume (mit einem Stammumfang von 60 cm und mehr, bei mehrstämmigen Bäumen von 50 cm eines Stammes) sind bis auf die Bäume, die im Gutachten des Landschaftsarchitekturbüros plan.b vom 02.09.2013 zur Fällung empfohlen werden, zu erhalten. Drei dieser Bäume befinden sich an der westlichen Grundstücksgrenze, zwei weitere an der nordöstlichen. Zusätzlich wird die Fällung von drei bis vier weiteren Bäumen (Nr. 409, 419, 420 und 422 lt. Gutachten) zur Errichtung des geplanten Baukörpers akzeptiert. Einer dieser Bäume befindet sich an der östlichen Grundstücksgrenze auf der geplanten Zufahrt zum Gelände. Die drei weiteren Bäume stehen beieinander an der Nordseite des Grundstücks. Der Schutz der übrigen Bäume an der nördlichen Grundstücksgrenze ist in einem städtebaulichen Vertrag über die Baumschutzverordnung hinaus wirksam zu vereinbaren. Sollte dazu ein größerer Abstand als unter 1.) benannt notwendig sein, ist dieser vorzusehen. Der Vorhabenträger soll vor Beginn der Baumaßnahmen und nach dem Abschluss der jeweiligen Baustufen dem Bezirksamt eine Baumbilanz vorlegen.
- Ein viertes Geschoss soll erst ab einer Grundstückstiefe von 23m zulässig werden, um eine zusätzliche Verschattung der angrenzenden Bebauung zu vermeiden. Davon unberührt bleibt die bereits vorhandene Verschattung, die durch die Südseitenbebauung bereits gegeben ist.
- Eine GFZ von 1,1 wird als Maximalmaß der Bebauung festgesetzt.
- Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Gehweg-Verbindung zwischen der Hohenfriedbergstraße und dem geplanten Campus hergestellt werden kann, ohne die Funktionsfähigkeit und wesentliche Qualität des Spielplatzes Hohenfriedbergstraße zu gefährden. In diesem Zuge soll geprüft werden, ob dazu die Bauleitplanung oder privatrechtliche Vereinbarungen die geeigneten Instrumente sind. Belastungen des Bezirkshaushalts durch Errichtung, Instandhaltung oder Betrieb (Reinigung, Beleuchtung etc.) sind auszuschließen.