Auszug - Baumhäuser für Kinder in Kleingärten  

 
 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 16.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1018/XIX Baumhäuser für Kinder in Kleingärten
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion PIRATENBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Die antragstellenden Fraktionen übernehmen den Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion

In der gestrigen Sitzung des Ältestenrates ist die Fraktion GRÜNE dem Antrag beigetreten.

Es liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion CDU vor.

Die antragstellenden Fraktionen übernehmen die Ergänzung der CDU-Fraktion.

 

Konsensbeschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, nach dem Wegfall der Größenbegrenzung von Spielgeräten in Kleingärten, (Verwaltungsvorschrift über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15.12.2009)  die Errichtung neuer – und den Erhalt bestehender Baumhäuser zu genehmigen.

Weiterhin sind, wie in der Verwaltungsvorschrift gefordert, bestehende Generalpachtverträge/Zwischenpachtverträge unverzüglich, durch den in der Vorschrift festgelegten Musterzwischenpachtvertrag zu ersetzen bzw. zu ergänzen.

Dabei ist sicherzustellen, dass der Pachtzins infolge der Änderung nicht erhöht werden muss.

 
 

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