Auszug - Baumhäuser für Kinder in Kleingärten
In der gestrigen Sitzung des Ältestenrates ist die Fraktion GRÜNE dem Antrag beigetreten. Es liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion CDU vor. Die antragstellenden Fraktionen übernehmen die Ergänzung der CDU-Fraktion.
Konsensbeschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, nach dem Wegfall der Größenbegrenzung von Spielgeräten in Kleingärten, (Verwaltungsvorschrift über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15.12.2009) die Errichtung neuer – und den Erhalt bestehender Baumhäuser zu genehmigen. Weiterhin sind, wie in der Verwaltungsvorschrift gefordert, bestehende Generalpachtverträge/Zwischenpachtverträge unverzüglich, durch den in der Vorschrift festgelegten Musterzwischenpachtvertrag zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Pachtzins infolge der Änderung nicht erhöht werden muss. |
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