Auszug - Anmeldung in den Willkommensklassen BE: Jutta Kaddatz, Stadträtin für Bildung, Kultur und Sport und Uta Sternal, Bereichsleiterin Internationaler Bund  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 10.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn wird Informationsmaterial verteilt

Die Verwaltung berichtet über die Arbeit der Lerngruppen und die Situation in allen Bezirken Berlins. Mithilfe der Lerngruppen soll den Kindern und Jugendlichen, die erst seit kurzem in der Stadt leben und über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, ermöglicht werden, eine bestmögliche schulische Bildung zu erhalten. In allen Bezirken wurden Lerngruppen für Neuzugänge eingerichtet. In Tempelhof-Schöneberg gibt es dieses Angebot in 8 Grundschulen, 1 Sonderschule, 4 Sekundarschulen und 3 Gymnasien. Gegenwärtig gibt es insgesamt 32 Lerngruppen im Bezirk. Eine Lerngruppe umfasst maximal 12 Kinder. Die Kinder und Jugendlichen erhalten intensiv Deutschunterricht, mit dem Ziel, schnellstmöglich den Wechsel in eine Regelklasse zu realisieren.

 

Die Ausschussvorsitzende erteilt Frau Sternal das Wort. Frau Sternal berichtet detailliert über die Situation an den Standorten Aufnahme- und Übergangswohnheim Trachenbergring und Übergangswohnheim Marienfelder Allee. Aufgrund der kleineren Wohneinheiten leben im Wohnheim Trachenbergring kaum Familien mit Kindern.. Im Übergangswohnheim Marienfelder Allee leben ca. 680 Personen, wovon 330 Kinder unter 18 Jahren sind. .

Frau Sternal führt aus, dass nachdem Sie einige Probleme gegenüber dem Schulamt bei der Schulplatzversorgung und der Anmeldung benannt habe, sie zufrieden sei, wie sich die Situation verbessert habe.  Probleme bestehen bei der Beschulung von Jugendlichen über 16 Jahre. Hierzu führt Bezirksstadträtin Kaddatz aus, dass die Schulpflicht vonseiten der Schulaufsicht festgestellt wird. Das Schulamt wird dahingehend tätig, dass es schulpflichtigen Kindern einen Schulplatz zuweist. .

Hierbei werden wohnortnahe Schulstandorte ausgewählt, es sei denn, die Lerngruppen dort sind belegt. Auf die Frage, wie viele Kinder keinen Schulplatz erhalten haben, weil die Schulaufsicht keine Schulpflicht festgestellt hat oder zu der Auffassung gelangt ist, dass aufgrund der Sprachdefizite ein Schulabschluss an einer Allgemeinbildenden Schule nicht erreichbar erscheint, konnte keine Auskunft gegeben werden, da dies allein der Schulaufsicht bekannt ist.

Im Zusammenhang mit dem Statusbericht zur Situation der Flüchtlinge soll nach Ansicht der Vorsitzenden ggf. nachgebessert werden, dass die Schulaufsicht eine solche Statistik führt. Es bleibt abzuwarten, ob der aktuelle Bericht hierzu bereits eine Aussage trifft.

BD Neu erklärt, dass von den ihr bekannten Fällen niemand einen Schulplatz erhalten habe und auch keine Beratung.

BV Zander meint, dass diese Menschen aber motiviert werden sollten, sich (fort) zu bilden. Hier bedarf es womöglich einer unterstützenden Beratungsmöglichkeit  durch die Landesebene, da diese vom Bezirk und der bezirklichen Schulaufsicht nicht geleistet werden könne.

 

Um die Kommunikation zwischen dem Schulamt und der Schulaufsicht mit dem Übergangswohnheim zu erleichtern, wird festgehalten, dass dem Übergangswohnheim eine Kontaktperson im Schulamt und der Schulaufsicht benannt wird.

 

Nachfolgend berichtet die Verwaltung über die Sprachstandsfeststellung. Die Schulen sind außerordentlich bemüht, den Kindern einen Schulabschluss zu ermöglichen. Eine Statistik hierzu besteht im Bezirk nicht, ggf. bei der Schulaufsicht.

 

Eine Standortliste wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 
 

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