Auszug - - Teilfortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bereich Hauptstraße / Innsbrucker Platz - Vorstellung Gutachten durch das Büro Junker und Kruse -  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 09.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Casino
Ort: Rathaus Schöneberg
0920/XIX Teilfortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bereich Hauptstraße / Innsbrucker Platz
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Schubert, Manuel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Nach einer Präsentation (siehe Anlage) des Gutachtens durch die Vertreter des Büro Junker und Kruse findet eine rege Diskussion statt

Nach der Vorstellung des Gutachtens (siehe Anlage) durch die Vertreter des Büros Junker und Kruse erhält Herr Behrens das Wort. Er gibt ein Statement zu den Entwicklungsperspektiven und übt detailliert Kritik an der Teilfortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes.

 

Ein Vertreter des Büros Junker und Kruse nimmt Stellung zu den geäußerten Kritikpunkten. Er gibt zu bedenken, dass bei einer Ausweitung des Ortsteilzentrums Rheinstraße/Bundesallee die Konzeption nicht auf der Ebene eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 3500 m2. realisierbar sei. Im Konzept des Bezirksamtes sind 2000 m2 für einen Lebensmittelmarkt vorgesehen, im Zentrenkonzept stehen 500 m2 mehr zur Verfügung. Versorgungsstrukturell sind zwei Stadtteilzentren in einem Abstand von einem Kilometer nicht tragbar, wenn das Ortsteilzentrum Bundesallee/Hauptstraße in das Hauptzentrum Schlossstraße übergeht. Das Büro Junker und Kruse stellt die stadtentwicklungsplanerischen und städtebaulichen Aspekte in ganz Berlin in den Vordergrund, um eine Sicherung der Zentren zu garantieren.

 

Nachfolgend macht Herr Reitmeyer darauf aufmerksam, dass im Zentren- und Einzelhandelskonzept bestimmte Abgrenzungen getroffen wurden. Das hat zur Folge, dass im weiteren Planverfahren unterschiedliche Fragen erneut diskutiert werden müssen.

 

Herr Rimmler merkt zum überarbeiteten Zentren- und Einzelhandelskonzept an, dass ihm in der Darstellung die Möglichkeit fehlt, Einzelhandel anzusiedeln. Zur Fußwegausweitung schlägt er vor, diese auf 800 m zu begrenzen.

 

Herr Böge teilt mit, dass ein wirtschaftlich gut betriebener Lebensmittelmarkt in ein mehrgeschossiges Haus integriert werden muss. Hierzu sollte eine Kompromisslösung gefunden werden.

 

BV Oltmann stellt fest, dass der heutigen Sitzung die Verabschiedung einer Beschlussempfehlung erforderlich ist, um eine großflächige Einzelhandelsauweitung ermöglichen zu können. Das Gutachten zeigt, dass es keine wesentliche Versorgungslücke gibt unter Einberechnung der vorhandenen Wohnbevölkerung. Die bereits bestehenden Zentren sollten nicht gefährdet werden. Für den großflächigen Einzelhandel wird eine Fläche von 1800 bis 2100 m2 benötigt.

 

Herr Olschewski macht darauf aufmerksam, dass die Zahlen im Gutachten nicht aktuell sind. Der Vertreter des Büros Junker und Kruse widerspricht dem und führt aus, dass das im Gutachten zugrunde gelegte Bevölkerungswachstum sich auf die zusätzlichen Wohneinheiten bezieht. Das ist zu beziffern mit 1400 bis 1600 zusätzlichen Einwohnern.

 

BV Oltmann bittet um das Votum des Ausschusses für eine Beschlussempfehlung. Mit einer Enthaltung stimmen die Ausschussmitglieder mehrheitlich gegen die Verabschiedung einer Beschlussempfehlung.

 
 

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