Auszug - - Begegnungszone Maaßenstraße - Rahmenbedingungen prüfen
BzStR Schworck führt aus, dass die Prüfung einer Parkraumbewirtschaftungszone eine umfangreiche Begutachtung erfordert, die an ein externes Ingenieurbüro vergeben werden müsste und erfahrungsgemäß einen mittleren fünfstelligen Euro-Betrag kostet. BV Kühne erklärt, dass allein angesichts der zu erwartenden Klagen einzelner Personen gegen eine wie auch immer geartete Parkraumbewirtschaftungszone die nötige Rechtssicherheit nur durch ein professionelles Gutachten zum Thema geschaffen werden kann und angesichts der zu erwartenden Kosten eine derartige Prüfung derzeit für den Bezirk nicht darstellbar ist. Auf die Frage von BV Olschewski, ob dies eine grundlegenden Aussage gegen weitere Parkraumbewirtschaftungen sei, antwortet BV Oltmann, dass dies nicht der Fall ist, sondern dass es derzeit für den Bezirk nicht zu finanzieren ist. Auch BzStR Schworck will zukünftige Erweiterungen der Parkraumbewirtschaftung nicht ausschließen und weist auf den derzeit durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Arbeit befindlichen Masterplan Parken. BV Zander fragt, ob Rücklagen gebildet werden könnten, aus denen ein solches Gutachten finanziert werden könnte? BzStR Schworck antwortet, dass dies prinzipiell möglich ist. Da aber mit dem Masterplan Parken auch Mittel zur Umsetzung durch die Senatsverwaltung bereit gestellt werden sollen, sollten diese Mittel dann auch vom Bezirk in Anspruch genommen werden. Der Ausschuss lehnt den Antrag 965/XIX mit Mehrheit ab. Eine entsprechenden Beschlussempfehlung geht an die Bezirksverordnetenversammlung. |
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