Auszug - Festlegung der endgültigen Tagesordnung  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Der Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung und erklärt seinen Vorschlag zur Tagesordnung, die vorsieht, die Einwohnerversammlung in Lichtenrade zu besprechen

Der Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung und erklärt seinen Vorschlag zur Tagesordnung, die vorsieht, die Einwohnerversammlung in Lichtenrade zu besprechen.

 

Er berichtet, mit der Antragsstellerin des Antrags auf Einwohnerversammlung gesprochen zu haben, die eine Vorbefassung mit jener in diesem Ausschuss für sinnvoll erachtet, leider jedoch nicht anwesend sein kann.

 

Frau Hertlein beantragt die Nicht-Behandlung der Einwohnerversammlung und gibt zu bedenken, dass sich der Ausschuss wohl damit befassen könnte, wie die BVV mit den Bürger*n kommuniziert, jedoch weniger inhaltlich dazu Stellung nehmen kann - schon gar nicht ohne die zuständige Stadträtin, Frau Dr. Klotz.

 

Herr Kühne meint, dass es nicht angemessen ist, in die inhaltliche Debatten anderer Fachausschüsse einzugreifen, noch Drucksachen, die nicht an diesen Ausschuss überwiesen wurden, hier aufzurufen. Er sieht durchaus eine Berechtigung des Ausschusses über die Durchführung der Einwohnerversammlung zu sprechen, jedoch nicht ohne die Vorsteherin. Des weiteren könnte er sich vorstellen, über die verschiedenen Formen der Bürgerbeteiligung zu sprechen, dann aber mit ausreichend Vorlauf.

 

rgermeisterin Schöttler sagt, dass Punkt 4 der TO - Vorstellung der Einwohnerversammlung (§42BesVG) Bahnhofstraße Lichtenrade eine interne Aufgabe der BVV sei, zu der sie nichts sagen könnte. Ebenso könnte sie sich nicht zu den Drucksachen verhalten, die sie nicht betreffen.

 

Herr Schubert stimmt dem Gesagten insofern zu, als dass Anträge, die in anderen Ausschüssen schon abschließend behandelt wurden, hier nicht mehr aufgerufen werden sollten. Eine Beschäftigung in diesem Ausschuss mit Drucksachen, die in anderen Ausschüssen noch nicht abschließend behandelt wurden, könnte hingegen sehr wohl zur inhaltlichen Vorbereitung der Einwohnerversammlung dienen. Eine organisatorische Vorbereitung der Einwohnerversammlung obliege der Vorsteherin und sein in diesem Ausschuss aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Jedoch stellt sich sehr wohl die Frage, wie es in der Bahnhofsstraße weiter geht. So liste die MzK 1233/XVIII wohl Maßnahmen, doch fehle es an Organisation und Zeitplan.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt für das Feedback und sieht in der Zielsetzung "Wie kommunizieren wir mit den Bürger*n" einen Weg, auf dem sich der Ausschuss mit der Einwohnerversammlung in Lichtenrade trotz der Unzulänglichkeiten der vorläufigen TO befassen könnte. Insbesondere der Maßnahmenkatalog der MzK zu Drs 1233/XVIII biete die Möglichkeit einer inhaltlichen Struktur für die Einwohnerversammlung sowie der Planung eines Dialogs mit den Bürger*n darüber hinaus. Ein solcher Weg sei mit dem letzten Beschluss des Wirtschaftsausschusses vorgezeichnet und korreliert mit den Rahmenbedingungen eines Stadtteilbürgerforums.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt des Weiteren klar, dass sich dieser Ausschuss prinzipiell sehr wohl mit Drucksachen auseinander setzen kann, die auch schon abschließend in anderen Ausschüssen beraten wurden oder aber auch nicht formal an den Ausschuss überwiesen wurden. Dieser Ausschuss ermächtigt sich nicht der Zuständigkeit anderer Fachausschüsse, wenn er sich der Frage widmet, wie die Inhalte der Drucksachen und der Diskussion in den Fachausschüssen mit den Bürger*n kommuniziert werden. Deshalb schlägt er vor, die Frage "Wie kommunizieren wir den Maßnahmenkatalog der MzK zu Drs 1233/XVIII auf der Einwohnerversammlung und darüber hinaus" unter TOP 6 Verschiedenes auf der Grundlage von ein paar kurzen Stellungsnahmen anzudiskutieren und somit einen Einstieg zu finden, in eine informierte und vorbereitete Befassung des Ausschusses mit Bürgerbeteiligung und Partizipationsformen.

 

Die Tagesordnung wird mit Streichung von TOP 4 und 5 in dieser Form angenommen.

 
 

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