Auszug - - Löhne bei „Aufstockern“ auf Sittenwidrigkeit überprüfen  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 20.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
0936/XIX Löhne bei „Aufstockern“ auf Sittenwidrigkeit überprüfen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEAusschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel
  Sandau, Christian
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

BV Wissel stellt zu Beginn den bereits präzisierten Antrag, bezogen auf ein Urteil des Sozialgerichtes, vor und bittet die Fraktionen um Unterstützung

BV Wissel stellt zu Beginn den bereits präzisierten Antrag bezogen auf ein Urteil des Sozialgerichtes vor und bittet die Fraktionen um Unterstützung des Antrages

 

In seinem Redebeitrag bezieht sich BD Hackenberger auf ein definiertes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 22. April 2009. In diesem Urteil ist geregelt, dass sittenwidrige Löhne vorliegen, wenn das Arbeitsentgelt weniger als Zweidrittel eines in einer Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns beträgt. Des Weiteren werden auch von anderen Ausschussmitgliedern Bedenken zum Antrag geäußert.

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende ruft den Antrag zur Abstimmung auf. Der Antrag wird wie folgt mit 7 Gegenstimmen verabschiedet:

 

Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er keine Mehrheit gefunden hat.

 
 

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