Auszug - Gesamte Raumvergabe an gemeinnützige Träger / Kriterien der Gemeinnützigkeit  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Facility Management Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Ausgehend von der zuletzt im Ausschuss geführten Diskussion „ehrenamtliche Tätigkeit“, so Herr Garske, wurde eine Umfrage innerhalb des Bezirksamtes durchgeführt, von den Stellen, die sich entweder mit Gemeinnützigen oder mit ehrenamtlicher Tätigkeit bef

Ausgehend von der zuletzt im Ausschuss geführten Diskussion „Ehrenamtliche Tätigkeit“, so Herr Garske, wurde eine Umfrage innerhalb des Bezirksamtes durchgeführt, von den Stellen, die sich entweder mit Gemeinnützigen oder mit ehrenamtlicher Tätigkeit befassen. Folgende Fragen wurden gestellt: Wie werde der Begriff definiert, was ist ehrenamtliche Tätigkeit, in welchen bezirklichen Einrichtungen werden Flächen zu Gunsten der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt, auf welchen Rechtsgrundlagen passiere dies und wer schließt mit wem welche Verträge.

Herr Garske gibt einen Überblick über die Antworten aus den verschiedenen Abteilungen und erwähnt in diesem Zusammenhang das Jugendhilfegesetz, welches ganz klar regelt, welches Amt im Bezirk entscheide, wer welche Aufgaben wahrzunehmen habe; der § 47 des JHG wird zitiert.

Im Sportförderungsgesetz gebe es analoge Regelungen, auch zu Gunsten der Förderung des Sports, hierzu wird der § 4 genannt.

Im Sozialgesetzbuch sei ganz differenziert geregelt wie die Zusammenarbeit z. B. mit dem AWO, DRK, dem Diakonischen Werk und mit kirchlichen Verbänden ist. Im Ergebnis könne gesagt werden, soweit es gemeinnützige Träger angehe, gebe es relativ klare Rechtsgrundlagen mit klaren Vorgaben, an wen und unter welchen Bedingungen öffentliche Flächen zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Vorsitzende wirft die Frage auf, wie gehe der Bezirk mit Anfragen um. Werde die Liste regelmäßig abgearbeitet, wie sei das Verfahren bei Anfragen neuer gemeinnütziger Vereine.

 

Herr Garske informiert ausführlich über die Thematik – die Vergabe von Flächen erfolge dezentral. Es entscheide immer die Verwaltung, denen die Liegenschaft vermögensrechtlich zugeordnet sei. Weiterführend beantwortet er eingehend Nachfragen der BV Dönertas, Rauchfuß, Oltmann sowie des Vorsitzenden.

 
 

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